Bietergemeinschaften und Nachunternehmer

Risiken minimieren. Konfliktpunkte klären. Kostensicherheit gewährleisten.

Auf Anbieterseite besteht oftmals der Wunsch bzw. die Notwendigkeit, sich mit anderen Unternehmen zusammenzuschließen und gemeinsam ein Angebot abzugeben. Damit sind in der Regel längerfristige Bindungen der Vertragspartner und eine gesamtschuldnerische Haftung verbunden. Wir unterstützen Unternehmen darin, die damit verbundenen Risiken zu minimieren und mögliche Konfliktpunkte bereits im Vorfeld offen zu legen und zu klären.

Bei Akquisitionsbemühungen um öffentliche Aufträge unterstützen wir Anbieter und Nachunternehmer darin, ihr gegenseitiges Verhältnis vertraglich zu regeln. Die Kostensicherheit für beide Seiten steht dabei im Vordergrund. Gleichzeitig stehen wir unseren Mandanten bereits zu diesem Zeitpunkt bei der Vorbereitung des Nachtragsmanagements zur Seite.