
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Risiken minimieren. Konfliktpunkte klären. Kostensicherheit gewährleisten.
Bei Akquisitionsbemühungen um öffentliche Aufträge unterstützen wir Anbieter und Nachunternehmer darin, ihr gegenseitiges Verhältnis vertraglich zu regeln. Die Kostensicherheit für beide Seiten steht dabei im Vordergrund. Gleichzeitig stehen wir unseren Mandanten bereits zu diesem Zeitpunkt bei der Vorbereitung des Nachtragsmanagements zur Seite.
